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Falk Immobilienfonds 68

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Der inzwischen insolvente Immobilienfonds ist einer von insgesamt 80 Immobilienfonds, die von der Falk Capital Gruppe aufgelegt wurden. Das Insolvenzverfahren wurde am 20. April 2006 vom Amtsgericht München (Az. 1506 IN 2327/05) eröffnet. Im Oktober 2006 wurden die Anleger vom Insolvenzverwalter schriftlich aufgefordert, die erhaltenen Fondsausschüttungen zurückzuzahlen. Zur Durchsetzung seiner Rückzahlungsforderungen bedient sich der Insolvenzverwalter zum Teil auch der Gerichte.

Anleger sollten dringend ihre eigenen Ansprüche prüfen. Diese können sich gegen die Fondsgesellschaft richten, z.B. bei falschen bzw. unvollständigen Angaben im Prospekt (Prospekthaftung), aber auch gegen den Vermittler bei nicht ordnungsgemäßer Beratung (Falschberatung). Schließlich kommt auch ein Anspruch gegen die Kredit gebende Bank in Betracht, z.B. bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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