Hedgefondsmanager räumt groß angelegten Anlagebetrug ein |
|
|
|
Der vor dem Landgericht Würzburg wegen Anlagebetrugs angeklagte Hedgefondsmanager Helmut Kiener hat zugegeben, in großem Stil Tausende Anleger mit Hilfe eines Schneeballsystems geschädigt zu haben. Die Schadenssumme soll in die Millionen gehen.
In der Aussage, die vom Rechtsbeistand des Angeklagten verlesen wurde, wies Kiener darauf hin, dass es ihm zunächst nicht um den Aufbau eines Schneeballsystems gegangen sei. Doch angesichts der steigenden Verluste und der Ansprüche der Investoren habe er sich „immer weiter in die Betrügereien verstrickt". Kiener wird vorgeworfen, Jahre lang Abrechnungen und Kontoauszüge gefälscht zu haben. Damit soll es ihm gelungen sein, die verlustreichen Anlagegeschäfte über sieben Jahre hinweg weiter zu betreiben. Das Geständnis überraschte zunächst, da der Angeklagte bisher die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten hatte. Diese wirft ihm neben Betrug auch Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung vor. Anleger sollen durch die Machenschaften Kieners um 345 Mio. € geschädigt worden sein. Offenbar erhofft sich der Angeklagte durch sein Geständnis ein milderes Strafmaß, das in solchen Fällen bis zu 15 Jahren Haft reichen kann.
|
||||
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Telekom-Musterprozess: Anleger gehen leer aus
- Aktuelles Urteil: Schadenersatz wegen Kick-Backs in noch mehr Fällen möglich
- Beipackzettel soll überarbeitet werden
- Krise bei Immobilien-Dachfonds setzt sich fort
- Falschberatung bei offenem Immobilienfonds: Commerzbank verurteilt
- Verjährung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen
- Krise bei Immobilienfonds zieht immer weitere Kreise
- Stiftung Warentest lehnt Rolle des Finanz-TÜV ab
- BGH: Finanzvertriebe haften für unlautere Machenschaften ihrer Handelsvertreter
- BaFin verhängt Bußgelder wegen Verstoßes gegen Beratungsprotokoll-Pflicht


