Gericht: Ex-Chef von Arcandor hat sittenwidrig geschädigt |
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Das Landgericht Essen hat den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arcandor AG, Thomas Middelhoff, wegen vorsätzlich sittenwidriger Täuschung zu Schadenersatz verurteilt. Der Verurteilte soll nun einem Kleinanleger 2.575 € Schadenersatz zahlen.
Das Gericht stellte die Schadenersatzpflicht von Middelhoff fest, weil „falsche Äußerungen" seines damaligen Pressesprechers hinsichtlich der Frage des Verkaufs von Thomas-Cook-Anteilen zur Rettung des Arcandor-Konzerns den Kläger in die Irre geführt hätten. Dieser hatte nach der Ankündigung des Verkaufs von Thomas-Cook-Anteilen Arcandor-Aktien erworben. Am selben Tag wurde die Ankündigung jedoch im Wege eine Ad-hoc-Mitteilung zurückgenommen. In der Folge sank der Kurs der Arcandor-Aktie rapide. Laut Gericht muss sich Middelhoff die Erklärungen seines Sprechers zurechnen lassen. Sie stuften die Meldung über einen bevorstehenden Verkauf von Thomas-Cook-Anteilen als „vorsätzlich sittenwidrige Täuschung" ein. Middelhoff habe die Irreführung von Anlegern in Kauf genommen. Der Anwalt des Verurteilten erwägt, in Berufung zu gehen, weil die Urteilsbegründung des Gerichts in seinen Augen „haarsträubend" sei. Anders sieht dies der Anwalt des Klägers. Dieser kündigte an, dass sein Mandant mit einer zweiten Klage nachlege, weil er bisher nur einen Schaden von rund 5.000 € geltend gemacht habe. Sein Gesamtschaden belaufe sich aber auf 50.000 €.
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