Gründer der K1-Fonds muss für 10 Jahre hinter Gitter |
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Der Initiator der K1-Fonds, Helmut Kiener, muss wegen Anlagebetrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung für zehn Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Ein weiterer Mitarbeiter wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt. Mit dem Urteil wird einer der umfangreichsten Fälle von Anlagebetrug in Deutschland sanktioniert. Kiener soll mit seinen K1-Fonds rund 5.000 Anleger um mehr als 300 Mio. € geschädigt haben.
Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses den Betrug gestanden, der auf einem Schneeballsystem beruhte. Unter den Opfern sind auch viele Kleinanleger, die ihr Geld in einen der K1-Fonds investiert hatten und dabei mit Renditen von mehr als zehn Prozent gelockt worden sein sollen. Tatsächlich soll ihre Gewinnchance aber „gleich Null" gewesen sein, so der Richter. Sie sollen insgesamt um mehr als 120 Mio. gebracht worden sein. Doch unter den Opfern befinden sich auch Großbanken, wie beispielsweise Barclays und BNP Paribas. Die beiden Institute sollen rund 147 Mio. € verloren haben. Die Zuflüsse aus den Kundengeldern hatte der Verurteilte teilweise zur Finanzierung seines Lebensstils und zur Zahlung von Provisionen für Vermittler und Banken benutzt. Mit den übrigen Geldern hatte er sich so verspekuliert, dass er die zugesagten Ausschüttungen nur über die Einnahmen von neu hinzugekommenen Anlegern finanzieren konnte. Dieses Schneeballsystem funktionierte sechs Jahre lang. Am Ende soll ein Großteil der ausgewiesenen Fondswerte nur noch auf dem Papier bestanden haben. Für die zahlreichen geschädigten Anleger stellt sich nach wie vor die Frage, wie sie an ihr verlorenes Geld kommen. Angeblich sollen lediglich 2,5 Mio. € sichergestellt worden sein. Möglicherweise existieren weitere Vermögenswerte im Ausland. Aber auch diese dürften nicht ausreichen, um sämtliche Schadenersatzansprüche zu befriedigen. Anlegerschützer sehen daher die Anlagevermittler und Banken in der Verantwortung, angemessenen Schadenersatz zu leisten. Ob diese dies freiwillig tun werden, darf bezweifelt werden.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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