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Insolvenzplan im Betrugsfall Phoenix gekippt

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Wie die Finanzzeitung des Handelsblatts in ihrer Ausgabe vom 1. November 2007 berichtet, hat das Landgericht Frankfurt den für den insolventen Optionshändler Phoenix aufgestellten Insolvenzplan gekippt. Ursache dafür ist die Anfechtung durch die irische Citco Global Custody, die erfolgreich geltend machte, dass der von ihr bei Phoenix eingezahlte Geldbetrag von rund 11,2 Mio. Dollar auf Treuhandkonten eingezahlt worden sei. Damit darf dieses Geld nicht der Insolvenzmasse zugerechnet und unter allen Anlegern verteilt werden.

Für die geprellten Investoren bedeutet dies, dass sie weiter auf Entschädigung warten müssen und das schon seit der Insolvenz im März 2005. Die Insolvenz von Phoenix gilt als einer der größten Kapitalanlage-Betrugsfälle der Nachkriegsgeschichte.

Der nun gekippte Insolvenzplan sah vor, dass die Anleger ein Drittel ihres eingesetzten Kapitals zuzüglich drei Prozent Zinsen und abzüglich etwaiger Ausschüttungen bekommen sollten. Der Insolvenzverwalter prüft nun eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof, da nach seiner Auffassung wegen der Vermischung der Gelder bei Phoenix eine Aufteilung in Treuhand- und übrige Gelder nicht möglich war. Beobachter gehen davon aus, dass Anlegern nun eine weitere Wartezeit bis Herbst 2008 bevor steht, bevor sie Geld sehen werden.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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