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Phoenix-Insolvenz landet vor dem BGH

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Wie zu erwarten war, wird die Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Wie die Kanzlei von Insolvenzverwalter Frank Schmitt mitteilte, beschloss der Phoenix-Gläubigerausschuss eine entsprechende Rechtsbeschwerde gegen die kürzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, den Insolvenzplan zu kippen (wir berichteten).

Der Phoenix-Gläubigerausschuss erhofft sich davon eine Bestätigung des Insolvenzplans als Voraussetzung für die Ausschüttung eines Großteils der Insolvenzmasse an die Gläubiger. Noch immer gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen in der Gläubigerschaft darüber, welcher Verteilungsmaßstab der Ausschüttung zu Grunde gelegt werden soll. Der größte Gläubiger, die Citco Global Custody N.V., beansprucht beispielsweise die volle Rückzahlung seiner Einlagen, da er der Auffassung ist, dass seine Gelder dem Treuhandvermögen von Phoenix zuzuordnen und damit nicht Teil der Insolvenzmasse sind.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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