Phoenix-Anlegern droht nun auch noch Steuernachzahlung |
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Den sowieso schon gebeutelten Anlegern des 2005 insolvent gegangenen Optionshändlers Phoenix Kapitaldienst GmbH droht neues Unheil: Die Finanzbehörden haben damit begonnen, Steuern auf die entstandenen Scheingewinne zu erheben. Darüber hinaus droht den Anlegern auch noch ein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung. Das berichtet die Finanzzeitung des Handelsblatts in ihrer Ausgabe vom 7. Februar 2008. Hintergrund für das Vorgehen der Finanzbehörden ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs Ende 1997. Darin wurde entschieden, dass auch Scheingewinne als Einkünfte steuerpflichtig sind. Phoenix-Anleger waren dagegen davon ausgegangen, dass ihre Anlage steuerfrei sei, solange die Gewinne nicht ausgezahlt sonder wieder angelegt werden. Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofs droht damit den Anlegern neben einer Steuernachzahlung auch noch ein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung. Laut Handelsblatt haben die Finanzämter bereits damit begonnen, entsprechende Steuer- und Bußgeldbescheide zu versenden. Dieses Vorgehen stößt zum Teil auf harsche Kritik, z.B. beim Bund der Steuerzahler. Schließlich sei möglicherweise die Finanzaufsicht selbst mitverantwortlich für das Phoenix-Desaster. Auch vor dem Hintergrund, dass es die Politik noch immer nicht geschafft hat, den Anlegern zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen, erscheint das Vorgehen der Finanzbehörden unverhältnismäßig.
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