Weitere Klage von Phoenix-Anlegern |
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In Form eine Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) vor dem Landgericht Berlin wollen die Kläger erreichen, dass verbindliche Kriterien zur Berechnung der Entschädigungshöhe festgelegt werden. Obwohl die Pleite des Optionshändlers Phoenix nunmehr schon mehr als drei Jahre zurück liegt, warten die Opfer noch immer auf eine Entschädigung durch die EdW. Der Insolvenzplan, der eine Verteilung der Insolvenzmasse von rund 230 Mio. Euro an die Geschädigten vorsah, wurde gekippt (wir berichteten), während die EdW vor allem durch die Tatsache, dass ihre Kassen weitgehend leer sind, Schlagzeilen macht. Auch die nun eingereichte Musterklage dürfte das lange Warten der geprellten Anleger auf eine angemessene Entschädigung nur unwesentlich verkürzen.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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