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Pershing haftet bei unzureichender Risikoaufklärung des Vermittlers

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Erfüllt ein Vermittler von Termingeschäften seine Aufklärungspflichten gegenüber dem Anleger nicht, kann das zu einer Haftung des Brokers führen. Das geht aus mehreren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Falle Pershing LLC hervor.

Ein Vermittler von Termingeschäften hat die Pflicht, den Anleger ungefragt über alle Risiken aufzuklären, die mit der konkreten Anlageform einhergehen. Hierzu zählen auch die nachteiligen Auswirkungen von Gebühren auf Gewinnchancen. Kommt er dieser Pflicht nicht oder unvollständig nach, missbraucht er seine geschäftliche Überlegenheit. Er haftet dem Anleger dann auf Ersatz der Einlagesumme aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Dieser deliktsrechtliche Schadenersatzanspruch kann sich auch auf ein Brokerhaus wie Pershing LLC durchschlagen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Broker mit dem Vermittler zusammen arbeitet, etwa dadurch, dass er ihm den Zugang zur Börse eröffnet und damit Hilfestellung bei der Vermittlung von Spekulationsgeschäften bietet. Weiß das Brokerhaus zudem um die transaktionsgebundene Vergütung des Vermittlers, nimmt es die nahe liegende Gefahr eines Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit des Vermittlers zumindest billigend in Kauf.

Ein Broker, der ohne jedwede ausreichende Schutzmaßnahmen vorzunehmen provsionsauslösende Geschäfte ausführt, kann aufgrund der Teilnahme an der unerlaubten Handlung des Vermittlers selbst und unmittelbar haften. Entlasten kann sich das Brokerhaus nur dann, wenn es den Nachweis erbringt, dass es den Vermittler entsprechend überprüft hat oder selbst für eine schonungslose Aufklärung gesorgt hat.

In den vorliegenden Fällen wurde Pershing daher zur Erstattung gezahlter Einlagesummen verurteilt.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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