Unterschiedliche Urteile zu Pershing |
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Der Bundesgerichtshof wird über die Frage zu entscheiden haben, ob Pershing LLC Anlegern auf Schadenersatz haftet. Die 6. Zivilkammer des OLG Düsseldorf hat diese Frage in einer Reihe von Entscheidungen bejaht. Nach Auffassung der Kammer haftet Pershing LLC in seiner Eigenschaft als Broker und zwar wegen der Teilnahme an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Anlagevermittler. Letzterer hat in den entschiedenen Fällen den Anleger vor Abschluss von Optionsgeschäften nicht ausreichend über die Risiken dieser Kapitalanlageform aufgeklärt. Das stellt nach ständiger Rechtsprechung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Der Anleger hat dann grundsätzlich Anspruch auf Rückgewähr seiner Einlagesumme. Wie die 6. Zivilkammer des OLG Düsseldorf feststellte, haftet der Broker an diesem deliktischen Verhalten des Vermittlers als Teilnehmer dem Anleger ebenfalls auf Ersatz seiner Einlage. Die 15. Zivilkammer des OLG Düsseldorf hingegen vertritt eine andere Auffassung. Nach deren Ansicht haftet Pershing LLC in derartigen Fallkonstellationen nicht auf Schadenersatz. Entsprechende Klagen von Anlegern hat diese Kammer des OLG Düsseldorf, anders als die 6. Zivilkammer, abgewiesen. Wegen der divergierenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorfs wurde die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Dieser wird nunmehr als höchstes Zivilgericht durch eine letztinstanzliche Entscheidung für Rechtssicherheit zu sorgen haben.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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