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Brokerhaftung: Rechtsprechung diffus - BGH lässt weiter auf sich warten

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Ob ein ausländisches Brokerunternehmen für sittenwidriges Geschäftsgebaren eines inländischen Vermittlers von Optionsgeschäften haftbar gemacht werden kann, ist immer noch nicht endgültig geklärt. Innerhalb des Oberlandesgerichts Düsseldorf beispielsweise gibt es zwei Lager: Das eine geht von einer Haftung des Brokers gegenüber dem Anleger aus, wenn der Broker Gebühren auslösende Optionsgeschäfte durchführt, ohne sich zu vergewissern oder sicher zu stellen, dass der Anleger ordentlich über die Risiken aufgeklärt wurde. Das andere Lager verneint eine Verantwortlichkeit des Brokers gegenüber den klagenden Anlegern. Bei den unterinstanzlichen Gerichten ist die Situation noch uneinheitlicher. Weist eine Kammer des Landgerichts Düsseldorf eine Klage ohne weiteres ab, erhebt eine andere Kammer desselben Hauses Beweis durch Ladung von Zeugen, um den Rechtsstreit klären zu können. Nur wenige Kilometer weiter, in Krefeld, ist die Tendenz erkennbar, dass dort von der grundsätzlichen Verantwortlichkeit des Brokers ausgegangen wird.

Mit Spannung wird erwartet, wie der Bundesgerichtshof (BGH) diese Frage entscheiden wird.
Seit langen ist beim BGH eine ganze Reihe von Fällen anhängig, die in den Vorinstanzen entweder zu Gunsten oder zu Lasten der klagenden Anleger entschieden worden sind. Wann der BGH diese Frage entscheiden wird, ist derzeit immer noch unklar. Diese Situation dürfte gerade auch für Anleger sehr unbefriedigend sein. Denn: Wie soll sich der Anleger verhalten? Wartet er ab, bis der BGH entschieden hat, was noch dauern kann? Klagt er seinen Anspruch ein und hat einen langen Weg durch die Instanzen vor sich? Der Anleger sollte sich jedenfalls rechtlich beraten lassen. Denn: Wartet er zu lange ab, besteht das Risiko, dass sein Anspruch am Ende verjährt ist. Das wäre besonders ärgerlich, wenn der BGH am Ende die Haftung des Brokers bestätigt, wovon Kapitalanlagerechtler angesichts der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des obersten Zivilgerichts ausgehen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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