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Erklärung besser nicht unterschreiben

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Anleger der von Ulrich Engler betriebenen Gesellschaft „Private Commercial Office“ (PCO) wurden von dieser schriftlich aufgefordert, sich durch Abgabe von vorformulierten Erklärungen zu entscheiden, ob die Verträge weitergeführt werden sollen oder ob sie gegen Rückzahlung ihrer Darlehen auf rechtliche Ansprüche verzichten.

Es ist dringend davon abzuraten, eine derartige Erklärung abzugeben, schon deshalb, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Private Commercial Office Inc. (PCO) und ihrem Geschäftsführer Ulrich Engler untersagt hat, das Einlagengeschäft grenzüberschreitend in Deutschland zu betreiben (wir berichteten).
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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