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Filmfonds: steuerrechtliche Einstufung kann zu Nachzahlungen führen

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Aus den früher als Steuersparmodellen so beliebten Beteiligungen an Filmfonds ist inzwischen für viele Anleger ein Steuernachzahlmodell geworden. Nachdem die Finanzverwaltungen der Länder vielfach Anlegern die Steuervorteile aus ihren Beteiligungen an Medienfonds aberkannt haben, folgte für viele Anleger das böse Erwachen. Hinzu kommt, dass dies auch für zurück liegende Zeiträume geschehen ist.

Anleger haben wenig Möglichkeiten, gegen die Entscheidung der Finanzverwaltungen vorzugehen. Rechtsmittel stehen allenfalls den Fonds selbst zu und diese dürften in der Regel nicht zum Erfolg führen. Anleger sollten daher prüfen, ob sie den ihnen durch die Entscheidungen der Finanzverwaltungen entstandenen Schaden im Wege des Schadenersatzes geltend machen können. Dieser kommt dann in Betracht, wenn der Anleger im Rahmen der Anlageentscheidung nicht umfassend über die einem Anlageprodukt innewohnenden Risiken aufgeklärt worden ist. Dabei kann sich der Anspruch des Anlegers sowohl gegen den Anlagevermittler als auch - im Falle einer Fremdfinanzierung - gegen die finanzierende Bank richten, soweit im konkreten Fall ein institutionelles Zusammenwirken von Bank und Vermittler nachweisbar ist. Anleger sollten sich hier unbedingt Expertenrat einholen, um die richtigen Entscheidungen bei der Durchsetzung ihre Ansprüche treffen zu können.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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