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Für viele Filmfonds-Anleger wird’s eng

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Bei den in der Vergangenheit als Steuersparmodelle beliebten Filmfonds steht vielen Anlegern womöglich noch ein böses Erwachen ins Haus: die Bayerische Finanzverwaltung beabsichtigt, das Steuerstundungsmodell der Medienfonds von Hannover Leasing, KGAL und LHI künftig nicht mehr anzuerkennen. Für Anleger bedeutet dies möglicherweise eine zusätzliche steuerliche Belastung von rund zwei Mrd. Euro.

Dies ist umso ärgerlicher, weil dies in den Jahren 1998 bis 2005 anders gehandhabt wurde. Die Anbieter habe bereits mit dem Klageweg gedroht, sollten die Pläne der Finanzverwaltung umgesetzt werden. Für den Anleger birgt diese Entwicklung erhebliche finanzielle Nachteile. In vielen Fällen könnte es sinnvoll sein, vorzeitig aus dem Engagement auszusteigen. Hier könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs zu verdeckten Vermittlerprovisionen eine Möglichkeit darstellen, die verlustträchtige Geldanlage wieder loszuwerden.

In vielen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung bzw. des Vertragsabschlusses der jeweilige Anlagevermittler den Anleger nicht über die Provision aufgeklärt hat, die er aufgrund des Vertragsabschlusses von der Fondsgesellschaft erhielt. Genau dies wäre aber nach den Feststellungen des BGH seine Pflicht gewesen, so dass im Falle von verdeckten Provisionen möglicherweise die Rückabwicklung des Vertrags verlangt werden kann. Damit bekäme der Anleger das investierte Kapitel gegen die Rückgabe der Beteiligung erstattet.

Anleger von Filmfonds, die über den vorzeigen Ausstieg aus ihrer Fondsbeteiligung nachdenken, sollten in jedem Fall sachkundigen Rat vor einer Entscheidung einholen.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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