www.BeraterHaftung.de

Erneut Urteil gegen Filmfonds

PDF Drucken
Immer mehr Filmfonds, bzw. deren Vermittler, geraten wegen ihrer Anlagekonzepte mit den Gerichten in Konflikt. Das Oberlandesgericht Köln hatte am 15. April 2008 über eine Klage eines Anlegers zu urteilen, der nach Beratung durch die S-ProFinanz KölnBonn – eine Tochter der Sparkasse Köln Bonn – eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG erworben hatte (Az.: 24 U 123/07).

Die Richter verurteilten die S-ProFinanz KölnBonn, dem Kläger Schadenersatz zu leisten und diesen auch von eventuellen Rückforderungen der Steuerbehörden aus der Beteiligung an dem Filmfonds freizustellen. Der Kläger hatte im Jahr 2000 auf Anraten der S-ProFinanz die Beteiligung erworben, war aber nicht darüber informiert worden, dass zu diesem Zeitpunkt bereits das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Filmfonds äußerte. Das Gericht kam in seinem Urteil zu der Auffassung, dass die S-ProFinanz dazu verpflichtet gewesen sei, Erkundungen über den Versicherer einzuholen bzw. beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nachzufragen, da der Erlösausfallversicherer im Emissionsprospekt erwähnt worden war. Dieses Versäumnis führte zu einer Schädigung des Klägers, da dieser bei Kenntnis der Umstände von einer Beteiligung an dem Filmfonds abgesehen hätte.

Fehlerhafte Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an Filmfonds wurden von den Gerichten bereits häufiger festgestellt. Anleger sollten daher prüfen lassen, ob sich auch in ihrem Fall Schadenersatzansprüche ergeben.
 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

Weiterlesen-Link
Banner
Banner