Haftstrafen für ehemalige Filmfonds-Chefs |
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Zwei ehemalige Geschäftsführer der Cinerenta-Medienfonds sind vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, die auf Bewährung ausgesetzt worden sind.
Darüber hinaus müssen die beiden Verurteilten auch Geldstrafen zahlen (Az.: 6 Kls 323 Js 30919/04).
Im Laufe des Prozesses hatten die beiden Angeklagten zugegeben, falsche Steuererklärungen im Zeitraum von 1999 bis 2002 abgegeben zu haben und auf diese Weise den Fiskus um einen zweistelligen Millionenbetrag betrogen zu haben. Dazu hatten sie Produktionsverträge rückdatiert und Scheinrechnungen veranlasst. Mit ihren fünf Cinerenta-Fonds hatten die beiden Angeklagten rund 450 Mio. Euro bei Anlegern eingesammelt. Bei diesen galten Filmfonds bis zum Jahr 2005 als attraktive Anlagemodelle, weil sie wegen hoher Verlustzuweisungen erhebliche Steuererstattungen versprachen. Diese hohen Verlustzuweisungen haben jedoch dazu geführt, dass die Finanzbehörden die Abschreibungsmöglichkeiten inzwischen wesentlich restriktiver anerkennen und das häufig auch rückwirkend. Damit drohen vielen Anlegern nunmehr hohe Steuernachforderungen statt der erhofften Erstattungen. Cineranta-Anlegern droht nach diesem Urteil das gleiche Schicksal. Zahlreiche Anleger gehen angeblich bereits gegen den Hauptvertreiber dieser Fonds, die Investor Treuhand, vor, die im Besitz von Mario Ohoven ist. In diesem Zusammenhang stehen Vorwürfe wegen Prospektfehlern und versteckter Provisionen im Raum.
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