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N1 Filmfonds: beklagte Bank nimmt Berufung zurück

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Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg hat die Berufung gegen ein Schadenersatz-Urteil des Landgerichts Bonn zurückgenommen. Das Urteil erlangt damit Rechtskraft.

Hintergrund war die Klage eines Anlegers, der auf Anraten des beklagten Kreditinstituts 75.000 € in den N1 Filmfonds investierte. Der Kläger machte geltend, dass die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und im Rahmen des Beratungsgesprächs unzureichend waren. Das Landgericht Bonn sah das genauso und verurteilte die Volksbank Bonn Rhein-Sieg zur Rücknahme der Fondsanteile und zum Ersatz der entgangenen Eigenkapitalverzinsung (Urteil vom 26. Februar 2008, Az.: 3 O 26/07). Das OLG Köln als Berufungsinstanz kündigte an, die Berufung zurückzuweisen, da die Bank schon wegen der fehlenden Aufklärung über die Höhe der ihr zufallenden Vermittlungsprovision hafte. Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg nahm daraufhin die Berufung zurück.

Anleger des N1 Filmfonds, die aus ihrem Engagement aussteigen wollen, sollten prüfen, ob auch in ihrem Fall mangelnde Risikoaufklärung bzw. unzureichende Information über die Vermittlungsprovision vorliegt. In diesem Fall bestehen gute Aussichten auf Schadenersatz.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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