8 x Schadenersatz für Medienfondsanleger |
|
|
|
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat acht Anlegern von Medienfonds Schadenersatz zugesprochen, weil sie nicht über Provisionszahlungen aufgeklärt worden waren, die die vermittelnde Bank für das Anlagegeschäft erhalten hatte (Az.: 17 U 67/09, 17 U 88/09 u.a.).
Die klagenden Anleger hatten auf Anraten eines Kundenberaters der verurteilten Bank Anteile an zwei Medienfonds erworben. Dafür erhielt die Bank eine auf die jeweilige Zeichnungssumme bezogene Vermittlungsprovision von der Fondsgesellschaft (Kick-Back-Zahlung), die sie jedoch den Anlegern gegenüber verschwieg. Darüber hinaus wurde die Beteiligung an den Medienfonds in Informationsbroschüren als „Garantiefonds" bezeichnet, der eine hundertprozentige Absicherung des eingezahlten Kapitals garantiere. Der Anlageprospekt enthielt demgegenüber jedoch den Hinweis, dass es sich hier um eine Geldanlage handele, die auch zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen könne. Es kam, wie es kommen musste. Die Fonds entwickelten sich schlecht und die Anleger verlangten deshalb Schadenersatz von der vermittelnden Bank, weil sie nach ihrer Auffassung nicht über die Rückvergütungen aufgeklärt worden waren, die die Bank für das Anlagegeschäft von der Fondsgesellschaft kassiert hatte. Die mit den Klagen befassten Gerichte sahen dies durchweg genau so und verurteilten die Bank zu Schadenersatz. Auch die gegen die Urteile gerichteten Berufungen blieben weitgehend erfolglos. Durch die fehlende Aufklärung über die Rückvergütungen sei für die Anleger das besondere wirtschaftliche Interesse und damit der Interessenkonflikt der vermittelnden Bank nicht erkennbar gewesen. Darüber hinaus seien die Fonds unzutreffend als „Garantiefonds" bezeichnet und damit das Totalverlustrisiko verschleiert worden. In seiner Urteilsbegründung bezog sich das OLG Karlsruhe auf die Rechtsprechung des BGH zu Kick-Back-Zahlungen. Danach muss eine Bank, die Fondsanteile vermittelt, nicht nur über die Tatsache der Zahlung von Rückvergütungen aufklären, sondern auch über die Höhe. Dies sei der verurteilten Bank zum Zeitpunkt der Anlagevermittlung bekannt gewesen. Hinzu kam noch die Verschleierung der mit der Geldanlage verbundenen Risiken, die nach Auffassung des OLG Karlsruhe dazu führte, dass für den Anleger der Eindruck entstehen konnte, das erwähnte Verlustrisiko sei eher theoretischer Natur.
|
||||
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Vermögensverwaltungsfonds geschlossen
- Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger
- Fondsexperte: Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort
- Immobilien-Dachfonds wird aufgelöst
- Solar-Pleite trifft Kleinanleger
- Futura Finanz: Ex-Chef verhaftet
- Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt
- BaFin: Beipackzettel für Wertpapiere sind unzureichend
- Promis haften bei Werbung für Finanzprodukte
- Lehman Brothers: Abwicklung kann beginnen


