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Lehman: Urteil im Schadenersatzverfahren vor Hamburger Landgericht lässt auf sich warten

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Das Hamburger Landgericht hat seine Entscheidung im Zusammenhang mit einer Schadenersatz-Klage gegen die Hamburger Sparkasse wegen Falschberatung verschoben. Nachdem die beklagte Bank neue Sachvorträge eingereicht hatte, entschied das Gericht, nochmals in die Beweisaufnahme einzutreten und auch der Klägerseite die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den neuen Sachvorträgen einzuräumen.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts ist für viele geschädigte Lehman-Anleger von Interesse, da es bisher noch keine Urteile im Zusammenhang mit dem Vertrieb der inzwischen wertlosen Zertifikate des US-Bankhauses gibt. Eine Verurteilung des beklagten Finanzinstituts könnte hier Signalwirkung haben.

Der Kläger hatte angeblich Ende 2006 Zertifikate des US-Investmentbank Lehman Brothers für rund 10.000 Euro gekauft, die aufgrund der Insolvenz der Bank nun so gut wie wertlos sind. Den drohenden Totalverlust seiner Geldanlage führt er auf Falschberatung der Hamburger Sparkasse zurück, die ihn nicht über das Ausfallrisiko aufgeklärt habe. Auch sei er über die Gewinnmargen der Bank nicht informiert worden. Der Ausgang des Verfahrens erscheint derzeit völlig offen. Zwar sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Falschberatung der beklagten Bank, dennoch soll den Parteien eine gütliche Einigung nahe gelegt worden sein. Diese ließen bisher jedoch offen, ob sie zu einer gütlichen Einigung bereit sind.
 

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