Lehman-Pleite: Urteil gegen Frankfurter Sparkasse |
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Einmal mehr wurde anlässlich der Klage einer 85 jährigen Kundin der Frankfurter Sparkasse klar, welchen Stil so manches Kreditinstitut im Umgang mit seiner werten Kundschaft pflegt.
Offensichtlich sieht so manches Institut in seiner Kundschaft eine Art Weihnachtsgans.
Im der Klage zugrunde liegenden Fall gab die Klägerin vor dem Landgericht Frankfurt am Main an, sie habe im Februar vergangenen Jahres plötzlich den Zugang von Zertifikaten des Bankhauses Lehman im Wert von rund 102.000 Euro in ihrem Depot bei der Frankfurter Sparkasse (Fraspa) festgestellt. Zwar habe sie einige Tage zuvor mit einem Anlageberater der Sparkasse bei sich zuhause über Geldanlagen gesprochen, an eine Kauforder konnte sich die Dame jedoch nicht erinnern. Genau diese Frage, ob denn nun ein Kaufvertrag abgeschlossen worden sei oder nicht, hatte das Frankfurter Landgericht zu klären. Leider war der als Zeuge geladene Kundenberater wenig hilfreich bei der Wahrheitsfindung. Auf Nachfrage des Gerichts soll dieser zu Protokoll gegeben haben, die Kundin soll „sagen wir mal, einverstanden" gewesen sein mit dem Kauf der Lehman-Zertifikate. Leider könne er jedoch nicht mehr sagen, ob der Kundin der Umfang des Kaufs klar gewesen sei. Auch könne er sich nicht mehr daran erinnern, was er denn genau gesagt habe. Nach diesem Auftritt des Bankberaters kamen die Richter schnell zu dem Ergebnis, dass es der Fraspa nicht gelungen sei, das Zustandekommen eines Kaufvertrags nachzuweisen. Diese hält allerdings nach wie vor an ihrer Auffassung fest und hat - wie üblich - bereits Berufung angekündigt. Die Hoffnung der Bank, durch eine Kulanzregelung bei Lehman-Zertifikaten endlich aus den Schlagzeilen zu kommen, dürfte sich durch derartiges Verhalten schnell erledigen. Nach Angaben des Klägeranwalts wurde allein dieser von weiteren 30 Lehman-Opfern beauftragt, ihre Interessen wahrzunehmen. Es ist also davon auszugehen, dass es zu weiteren Prozessen kommen wird.
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