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Lehman-Pleite: so geht es weiter

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Anleger, die Opfer der Lehman-Insolvenz im Herbst vergangenen Jahres geworden sind, sollten schnellstmöglich ihre Forderungen gegen die Bank beim zuständigen New Yorker Insolvenzgericht einreichen. Bis spätestens 2. November sollte die Forderungsanmeldung dem Gericht vorliegen.

Fachleute gehen davon aus, dass das weitere Insolvenzverfahren rund ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Es entstehen zunächst keine Kosten. Im Falle einer Auszahlung können jedoch Gebühren entstehen, die vom Anleger zu tragen wären. Dies dürften vor allem Bankgebühren für die Scheckeinreichung sein. Angeblich gibt es auch schon Anhaltspunkte für die zu erwartende Quote. Fachleute haben anhand der Notierungen der Lehman-Papiere, die vor allem zwischen Banken immer noch gehandelt werden, eine Auszahlungsquote von zehn bis fünfzehn Prozent errechnet.

Alles in allem nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Anleger sind daher gut beraten, wenn sie unabhängig vom Insolvenzverfahren andere Schritte unternehmen, um ihre Verluste auszugleichen. Hierzu gehört in erster Linie die Prüfung der Frage, ob ein Beratungsfehler des Anlagevermittlers vorliegt. In diesem Falle wäre dieser nämlich schadenersatzpflichtig. Vor dem Hintergrund der anlegerfreundlicheren Rechtsprechung deutscher Gerichte in den letzten Monaten sollte diese Möglichkeit unbedingt geprüft werden.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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