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Lehman-Opfer: Vorsicht vor drohender Verjährung

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Lehman-Opfer, die nicht auf dem Schaden, der ihnen durch die Pleite des US-Bankhauses entstanden ist, sitzen bleiben wollen, sollten bei ihren Überlegungen zum weiteren Vorgehen drohende Verjährungsfristen nicht aus dem Auge verlieren.

Zwar liegt der Zusammenbruch des Bankhauses erst ein gutes Jahr zurück. Dennoch laufen die ersten Verjährungsfristen demnächst ab. Insbesondere für Anleger, die über Sparkassen, Citibank oder die Deutsche Bank Zertifikate von Lehman erworben haben, kann die Verjährung ihrer Ansprüche bereits ab Januar 2010 eintreten. Grundsätzlich verjähren diese Ansprüche nämlich drei Jahre nach Kauf der Zertifikate. Anleger, die dies vermeiden wollen, sollten kurzfristig aktiv werden und sich entsprechend beraten lassen. Um die Verjährung zu hemmen, ist die rechtzeitige Erhebung einer Klage bzw. die Erwirkung eines Mahnbescheides erforderlich.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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