Lehman-Zertifikate: Urteil gegen Commerzban |
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Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 20. Januar 2010 die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank zu Schadenersatz sowie Übernahme der außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikaten des insolventen US-Bankhauses Lehman Brothers verurteilt (Az.: 8 O 277/09).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anleger, die über die Dresdner Bank Lehman-Zertifikate erworben haben, sollten beachten, dass hier möglicherweise in Kürze die Verjährung ihrer Ansprüche droht, da diese in vielen Fällen im Frühjahr 2007 vermittelt wurden und zum damaligen Zeitpunkt noch eine Verjährung von drei Jahren nach Anspruchsentstehung galt. Die drohende Verjährung kann auch Anleger treffen, die über andere Banken Lehman-Zertifikate erworben haben. Anleger sollten sich hier kurzfristig fachkundigen Rat einholen.
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