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Schadenersatz für Lehman-Opfer

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Das Landgericht Bonn hat einer Anlegerin, die über die ehemalige Citibank (jetzt Targobank) Zertifikate des insolventen US-Bankhauses Lehman erworben hatte, Schadenersatz für den erlittenen Totalverlust der Einlage zugesprochen (Urteil vom 14. April 2010, Az.: 2 O 221/09).

Die Klägerin war eigentlich auf der Suche nach einer risikofreien Festgeldanlage. Dennoch wurde ihr vom Anlageberater der verklagten Bank empfohlen, ihr Geld in Lehman-Zertifikaten anzulegen. Daraufhin investierte die Klägerin 5.100 €, die mit der Insolvenz des Bankhauses verloren gingen.

Das Landgericht Bonn sah in den Vorgängen eine Falschberatung der Klägerin. Das von der beklagten Bank vorgelegt Risikoprofil, das die Risikoneigung der Klägerin als „ausgewogen" klassifizierte, bezeichnete das Gericht als willkürlich. Besonders interessant im verhandelten Fall sollen die Einlassungen der Bankberaterin zur üblichen Beratungspraxis bei der Citibank gewesen sein. Angeblich soll es nach den Ausführungen der Beraterin der üblichen Praxis entsprochen haben, den Kunden unabhängig von deren eigenen Anlagezielen vorzugsweise bankeigene Geldanlagen anzubieten. Dies sei eine Vorgabe von oben gewesen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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