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Schrottimmobilien: viele Urteile zu Gunsten der Käufer

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In der Affaire um die von der Bausparkasse Badenia mitvertriebenen Schrottimmobilien hat es anscheinend inzwischen zahlreiche Urteile gegeben, die zu Gunsten der klagenden Anleger ausgegangen sind.

Dies berichtet zumindest die WAZ am 30. Juni 2009.

Die Klagen waren in der Regel auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags ausgerichtet. Laut Aussage eines Sprechers des Landgerichts Bochum sollen diese „überwiegend“ Erfolg gehabt haben. Die Urteile sollen allerdings noch nicht rechtskräftig sein. Die unterlegene Bausparkasse hat angeblich bereits Berufung beim OLG Hamm angekündigt.

Bundesweit wurden in den 90er Jahren Immobilien als Geldanlage angeboten, wobei die Objekte in der Regel kreditfinanziert wurden. Dabei wurde den Anlegern vorgerechnet, dass die Finanzierungskosten durch die Mieteinnahmen gedeckt würden und darüber hinaus auch steuerliche Vorteile entstünden. In vielen Fällen ging die Rechnung aber wegen der fehlenden Attraktivität der Kaufobjekte nicht auf und die Anleger blieben auf einem Großteil der Finanzierungskosten sitzen. In der Folge soll es bundesweit bisher rund 1800 Klagen gegen die finanzierende Bausparkasse gegeben haben, bisher mit unterschiedlichem Ausgang.

 

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