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Immobilienfonds taugt nicht zur Altersvorsorge

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Erneut  hat sich ein deutsches Gericht im Rahmen eines Urteils zu der Frage geäußert, ob eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds als sichere Altersvorsorge angesehen werden kann oder nicht. Diesmal kann das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil zu dem Ergebnis, dass ein Anlageberater ein Investment in einen geschlossenen Immobilienfonds nicht ohne weiteres als sichere Altersvorsorge empfehlen darf (Az.: 10 U 105/06). Die Richter begründen ihre Auffassung damit, dass der Erfolg eines geschlossenen Immobilienfonds u.a. von der Solvenz der Mieter des Objekts anhänge. Hier bestehe ein Ausfallrisiko, über das der Anleger im Rahmen des Beratungsgesprächs aufgeklärt werden müsse.

Im vorliegenden Fall waren falsche Prognosen über die Mieteinnahmen Ursache für die wirtschaftlichen Probleme des Immobilienfonds. Darauf hin verlangte die Klägerin die Rückabwicklung der Anlage, da sie nicht über deren spekulativen Charakter aufgeklärt worden sei. Die Richter gaben der Klage statt.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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