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Urteil gegen Multi Advisor Fund I

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Das Landgericht Köln hat die Klage der Fondsgesellschaft Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin wegen angeblich rückständiger Raten abgewiesen (Az.: 18 O 351/08 vom 21. Januar 2009). Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Angeblich geht die Fondsgesellschaft derzeit bundesweit gegen Anleger vor, die ihre Ratenzahlungen eingestellt haben. Dies hatte auch die beklagte Anlegerin getan und darüber hinaus ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft widerrufen und außerordentlich gekündigt. Das Landgericht Köln stellte sich jedoch auf die Seite der Beklagten und kam zu dem Ergebnis, dass sowohl der Vertrag als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fondsgesellschaft unwirksam sind. Es begründete seine Auffassung damit, dass der Text so extrem klein gedruckt sei, dass selbst nicht sehbehinderte Menschen Schwierigkeiten mit dem Lesen hätten. Das Verständnis des komplizierten Vertragswerks würde damit unzumutbar erschwert.

Es bleibt zu hoffen, dass auch die nächste Instanz die verbraucherfreundliche Auffassung des LG Köln teilt.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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