Multi Advisor Fund I will sich Gelder zurück holen |
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Zahlreiche Anleger des Multi Advisor Fund I haben ihren Beteiligungsvertrag mit der Gesellschaft entweder gekündigt oder widerrufen und haben die Zahlung der ansonsten fälligen Beträge eingestellt. Nun versucht offenbar die Geschäftsführung einen „Gegenschlag".
Dazu hat sie der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung am 10. Mai 2010 folgenden Beschlussvorschlag beigelegt: „Die Geschäftsführung der Multi Advisor Fund I GbR schlägt der Gesellschafterversammlung vor, im Hinblick auf die aussichtsreichen Klagen gegen säumige Mit-Gesellschafter und dem daraus erwarteten Kapitalzufluss mit den Funktionsträger-Gesellschafter eine abschließende Regelung in Form eines Vergleiches zu treffen, wobei die Belastung der Fondsgesellschaft einen Betrag in Höhe von Euro 300.000,00 nicht überschreiten darf."
Offenbar will die Geschäftsführung den Eindruck erwecken, dass ihre Klagen gegen aus ihrer Sicht säumige Gesellschafter grundsätzlich erfolgreich sind. Dass dem nicht so ist, zeigt die Tatsache, dass inzwischen Urteile vorliegen, durch die die Klagen der Geschäftsführung des Multi Advisor Fund I gegen Anleger abgewiesen worden sind. Der Abweisung der Klagen liegt die Auffassung der Gerichte zugrunde, dass in den verhandelten Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung vorlag. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, dennoch sollten sich Anleger, die im Zusammenhang mit dem Erwerb ihrer Beteiligung am Multi Advisor Fund I fehlerhaft beraten wurden, nicht einschüchtern lassen. Selbstverständlich kommt es immer auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Deshalb ist unbedingt eine Beratung durch erfahrene Experten anzuraten, um die eigene Rechtsposition realistisch einschätzen zu können.
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