Aktualisiert: Urteil gegen Deutsche Apotheker- und Ärztebank |
|
|
|
Das Landgericht Düsseldorf hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einen Anleger unzureichend über die Risiken einer Beteiligung an der Medico Immobilien Fonds Nr. 33 KG aufgeklärt hat (AZ: 3 O 778/04).
Die Bank hatte das Investment des Klägers vollständig finanziert. Statt Ausschüttungen in zugesicherter Höhe wies der Fonds jedoch in den Folgejahren Verluste aus. Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass die Bank es versäumt hatte, den Anleger über die Möglichkeit des Totalverlustes der Beteiligung am Immobilienfonds aufzuklären. Zwar ist eine Bank nach der Rechtsprechung des BGH nicht verpflichtet, Darlehensnehmer über Risiken der Darlehensverwendung aufzuklären. Sie muss dies aber tun, wenn sie mit dem Vermittler der Geldanlage in institutioneller Weise zusammenarbeitet und daher über einen Wissensvorsprung zum Darlehensnehmer verfügt. Da im verhandelten Fall die Bank laut Prospekt am Vertrieb des Immobilienfonds beteiligt war, sah das Gericht eine Aufklärungspflicht der Bank als gegeben an. Sie hafte daher für sich daraus ergebende Pflichtverletzungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Update: Laut Bericht des Handelsblatts vom 29. Mai 2008 wollen nun weitere Anleger die Ärzte- und Apothekerbank (Apobank) verklagen. Dem Bericht nach geben Anlegerschützer an, dass sich 14 der 38 von Medico Immobilien Fonds aufgelegten Fonds in einer Schieflage befänden. Insgesamt sollen rund 314 Mio. Euro in die gefährdeten Fonds investiert worden sein. Die Apobank weist die Vorwürfe, sie habe trotz Kenntnis der negativen Entwicklung der Fonds diese weiter vertrieben, zurück und schiebt die zu erwartende Klagewelle auf „bloße Mandantenakquise“ der Anlegerschutzanwälte. Ob die Gerichte diese Auffassung teilen, darf bezweifelt werden.
|
||||
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Deutsche wollen mehr Durchblick bei Finanzen
- Vermögensverwaltungsfonds geschlossen
- Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger
- Fondsexperte: Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort
- Immobilien-Dachfonds wird aufgelöst
- Solar-Pleite trifft Kleinanleger
- Futura Finanz: Ex-Chef verhaftet
- Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt
- BaFin: Beipackzettel für Wertpapiere sind unzureichend
- Promis haften bei Werbung für Finanzprodukte


