Bei Flugzeugfonds drohen Steuernachzahlungen |
|
|
|
|
Immer wieder gingen in den vergangenen Monaten die drohenden Steuernachzahlungen für Anleger in Filmfonds durch die Presse. Nun hat es auch Anleger, die Anteile an Flugzeugfonds halten, erwischt.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2007 könnte dafür sorgen, dass auch hier der Fiskus nachträglich in die Tasche greift.
Wegen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) soll laut Medienberichten das Bundesfinanzministerium die Finanzbehörden angewiesen haben, rückwirkend Steuervergünstigungen für die Flugzeugfonds zu streichen. Nach diesem Urteil sind solche Fonds nämlich nicht mehr als Vermögensverwaltung einzustufen, sondern als Gewerbe, was in der Folge zur Gewerbesteuerpflicht auf die erzielten Erträge führt. Damit droht rund 30.000 Anlegern eine Steuernachzahlung und das auch für den Fall, dass der betroffene Fonds längst aufgelöst ist. Nach Aussage einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums können allerdings Anleger, die für den betroffenen Zeitraum bereits einen rechtskräftigen Steuerbescheid erhalten haben, beruhigt sein. Eine nachträgliche Veranlagung zur Gewerbesteuer soll in diesen Fällen ausgeschlossen sein. |
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Vermögensverwaltungsfonds geschlossen
- Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger
- Fondsexperte: Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort
- Immobilien-Dachfonds wird aufgelöst
- Solar-Pleite trifft Kleinanleger
- Futura Finanz: Ex-Chef verhaftet
- Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt
- BaFin: Beipackzettel für Wertpapiere sind unzureichend
- Promis haften bei Werbung für Finanzprodukte
- Lehman Brothers: Abwicklung kann beginnen



