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Schadenersatz gegen Apollo Media Fonds

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Das Landgericht Düsseldorf hat einem Anleger, der eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG erworben hatte, Schadenersatz gegen den Anlagevermittler zugesprochen. Das Gericht kam in seinem Urteil zu der Auffassung, dass eine Fehlberatung durch den Anlageberater vorlag. Dies deshalb, weil im Rahmen der Anlageempfehlung nicht darüber aufgeklärt wurde, dass bereits 1997 vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden.

Nach Auffassung des Gerichts war der Anlageberater verpflichtet, Erkundigungen über die NEIS einzuziehen, da sie auch im Emissionsprospekt erwähnt wurde. Da dies vom Anlageberater versäumt wurde, lag folgerichtig eine Pflichtverletzung des Anlageberaters vor, die allerdings für die Anlageentscheidung des Klägers ausschlaggebend gewesen sei. Denn hätte dieser Kenntnis von den Zweifeln des Bundesamts gehabt, hätte er die Anlageentscheidung wohl so nicht getätigt.

Anleger in Apollo Media Fonds, die mit ihrer Anlageentscheidung unzufrieden sind, sollten daher prüfen, ob sie zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung über die Zweifel des Bundesaufsichtsamts für Versicherungswesen unterrichtet wurden. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so stehen die Aussichten auf Schadenersatz gut. Wie immer, sollte zur Klärung von Rechtsfragen fachmännischer Rat in Anspruch genommen werden. Hierbei sind wir gerne behilflich.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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