Urteil gegen ACCESSIO |
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Das Landgericht Itzehoe hat laut Presseberichten die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wertpapieren zu Schadenersatz verurteilt.
Das Unternehmen muss der Klägerin nun den Kaufpreis der Wertpapiere und die Verfahrenskosten ersetzen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht kommt in seinem Urteil zu der Auffassung, dass das Wertpapierhandelsunternehmen die Klägerin nicht richtig über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt habe. Die Klägerin sei auf der Suche nach einer sicherheitsorientierten Geldanlage gewesen, die eigentlich ihr Kapital als risikoarmes Tagesgeld anlegen wollte. Sie sei aber von einem Telefonverkäufer dazu überredet worden, statt dessen das Geld in festverzinsliche Wertpapiere anzulegen, ohne über die Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. |
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