BVG kippt Vorratsdatenspeicherung |
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Viele Davids gegen einen Goliath oder: Gemeinsam sind wir stark! Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung nach historischer Sammel-Verfassungsbeschwerde für nichtig. Mit Urteil vom 02.03. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Nicht nur die Entscheidung selbst ist in ihrer Klarheit und Eindeutigkeit bemerkenswert, sondern auch der Umstand, daß über 34.000 Bürger zuvor Vollmachten eingereicht hatten, die alleine 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons gefüllt haben. Diese Vollmachten wurden im Februar 2008 für den Berliner Anwalt Meinhard Starotsik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der große Erfolg der Verfassungsbeschwerde belegt unserer Meinung nach nicht nur das anwaltliche Können des beschwerdeführenden Anwalts sondern auch das Ziel führende Vorgehen bei einer gemeinsamen und geschlossenen Anspruchsdarstellung, welches letztendlich die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik bewirkt hat. Wir sehen in diesem gemeinsamen und erfolgreichen Vorgehen auch eine Bestätigung, daß der Zusammenschluß von betroffenen und Anspruchstellern, richtig organisiert, kompetent betreut und mit realistischem Augenmaß betrieben, eine ausgezeichnete Möglichkeit darstellt, die Interessen einzelner Betroffener zu stärken. Dies gilt nach unserem Dafürhalten insbesondere dann wenn sich der Einzelne in bestimmten Fällen scheinbar „übermächtigen“ Gegnern gegenüber sieht, wie dies bei Verlusten am Kapitalmarkt etwa beim Vorgehen gegen Banken oder große Vertriebsorganisationen häufig der Fall ist. In den USA erfreuen sich die Zusammenschlüsse einzelner Geschädigter und Anspruchsteller auch im Gerichtswege größter Beliebtheit. Als so genannte „class action“ werden regelmäßig Sammelklagen gegen mächtige Gegner eingereicht. Berühmte Beispiele sind Klagen der NS Zwangsarbeiter sowie Klagen der Opfer des Flugzeugabsturzes von Lockerbie gegen Libyen und Klagen gegen die Tabakindustrie. Auch Wertpapier Sammelklagen zusammengeschlossener Anleger gegen Unternehmen und deren verantwortlichen Organe, Führungskräfte und Berater wegen Verstößen gegen Vorschriften des Kapitalmarktrechts haben in den USA erhebliche Bedeutung. Sammelklagen gegen mächtige Gegner wurden sogar zum Stoff von Romanen und Hollywoodfilmen. Auch in Italien ist die Sammelklage seit dem 1. Januar 2010 möglich. Hier hoffen viele Betroffene auf ein wirksames Instrument im Vorgehen gegen Energieliefereranten, Versicherer, Telekommunikationsunternehmen und Banken. Auch wenn in Deutschland Sammelklagen noch nicht gesetzlich statuiert sind bzw. keine Erwähnung in der Zivilprozeßordnung finden, so gibt es doch spezialisierte Kanzleien, insbesondere auf dem Feld des Kapitalmarktrechts, die bereits erfolgreiche und erprobte Wege für ein gemeinsames und geschlossenes Vorgehen geschädigter Anleger gefunden haben. Sie vertreten Anleger gemeinsam außergerichtlich- und auch gerichtlich und stärken so die Position des Einzelnen. Es verwundert nicht, daß die häufig mächtigen Gegner und Lobbyisten der Ziel führenden Bündelung von Anlegerinteressen mit zahlreichen und mitunter wortgewaltigen Argumenten entgegen treten und diese zu vermeiden suchen. Dabei versteifen sie sich gerne auf eine rein formelle bzw. formalistische Position und eine wörtliche Interpretationen des Begriffs „Sammelklage“. Dabei „übersehen“ sie geflissentlich die Tatsache, daß – unabhängig von den Entwicklungen z.b. im EU Land Italien auch das deutsche Recht Möglichkeiten zur Zusammenführung der Interessen geschädigter Anleger bietet, es sind zwar nur wenige Spezialisten, die rechtlich bewährte und zulässige Wege kennen aber es läßt sich nicht leugnen, daß es diese gibt und sie bereits in der forensischen Praxis „angekommen“ sind. Auch in Deutschland können durchaus Klagen zusammengeführter Geschädigter und Anspruchssteller eingereicht werden, wie ja auch die „Sammelverfassungsbeschwerde“ anschaulich und erfolgreich belegt. Den Zusammenschluß mehrerer geschädigter Anleger kann man auch durchaus im nicht strengen juristischen Sinne als Sammelklagen bezeichnen, die Leugnung solcher Sammelklagen führt an der Sache vorbei und stellt sich als eine auf die bloße Wortinterpretationen gerichtete Kritik dar, die ggfs. auch von der Angst derer mitbewirkt wird, die in der Vergangenheit gerne nach dem Motto: „Teile und herrsche“ agiert haben. Den immer häufiger artikuliertem und auch umgesetzten Wunsch vieler Anleger nach Zusammenschluß ihrer Interessen und der Erstellung von Synergieeffekten vermag sie spätestens seit der Finanzmarktkrise aber nichts mehr wirklich entgegen zu setzen, was die zahlreichen Anlegergemeinschaften in vielen fällen anschaulich beweisen. Ein Blick ins Internet zeigt zudem klar auf, daß es längst rechtlichen Lösungen in der gerichtlichen Praxis gibt die Anlegerzusammenschlüsse ermöglichen und so die Interessen einzelner Betroffener zusammenführen. Warnen muss man andererseits vor zu viel „Hurraoptimismus“ und den oftmals sehr hemdsärmeligen und vereinfachenden „Parolen“ mancher Interessengemeinschaften und deren Organisatoren und Betreuern. Einfache und als „sicher“ angepriesene Wege sind bei Kapitalmarktverlusten nach unserer Erfahrung eher selten. Ein bloßer Zusammenschluß geschädigter Anleger ist in jedem Falle zu wenig. Er macht aber zur Stärkung der Position Sinn betroffener Anleger dann viel Sinn wenn er auf guter Recherche und einer sachverständigen Fallbewertung basiert. Bei sachkundiger Gründung und Betreuung einer Interessengemeinschaft kann der Zusammenschluß geschädigter Anleger eine realistische und Ziel führende Basis zur Durchsetzung von Ansprüchen einzelner Betroffner darstellen Dann entstehen wichtige Synergieeffekte und viele Davids verbessern ihre Chancen gegen einen für den Einzelnen oft übermächtig erscheinenden Goliath. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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