Schadenersatz wegen verschwiegener Rückvergütungen |
|
|
|
|
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einer Anlegerin Schadenersatz zugesprochen, weil sie im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten von der vermittelnden Bank nicht vollständig über die bei diesem Geschäft anfallenden Rückvergütungen aufgeklärt wurde (Urteil vom 12. April 2010, Az.: 2/19 O 246/09).
Die Anlegerin hatte auf Anraten ihrer Bank große Teile ihres Anlageportfolios veräußert und stattdessen Basketzertifikate von der Commerzbank erworben. Der Anlageberater der verklagten Bank hatte es jedoch versäumt, die Kundin darüber aufzuklären, dass die Bank für das vermittelte Geschäft eine Rückvergütung in Höhe von 4 Prozent erhielt. Zwar verfügte die Anlegerin zum Zeitpunkt des Erwerbs über langjährige Anlageerfahrung und hatte auch Kenntnis, dass bei solchen Geschäften Rückvergütungen gezahlt werden. Auch führte sie später in anderen Fällen trotz Kenntnis der Rückvergütungen Anlagegeschäfte durch. Dennoch entschied das Gericht, dass daraus nicht geschlossen werden könne, dass die Anlegerin auch bei Kenntnis der Höhe der Rückvergütungen das streitige Anlagegeschäft getätigt hätte. Im Verlauf des Prozesses soll die verklagte Bank eingeräumt haben, dass sie vor Inkrafttreten der EU-Richtlinie "Markets in Financial Instruments Directive" (MIFID) im Jahr 2007 nur vereinzelt über Rückvergütungen aufgeklärt habe, obwohl der BGH bereits im Jahr 2000 festgestellt hatte, dass über Rückvergütungen aufgeklärt werden muss. Insoweit könnte das Verhalten der verklagten Bank einen vorsätzlichen Pflichtverstoß darstellen mit der Folge, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen erst drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten über den Pflichtverstoß einträte. Anleger, die von ihrem Anlagevermittler nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen im Zusammenhang mit einem Anlagegeschäft aufgeklärt wurden, können also auch noch nach Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Geschäfts Ansprüche geltend machen, soweit ein vorsätzlicher Pflichtverstoß des Anlagevermittlers vorliegt. |
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Vermögensverwaltungsfonds geschlossen
- Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger
- Fondsexperte: Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort
- Immobilien-Dachfonds wird aufgelöst
- Solar-Pleite trifft Kleinanleger
- Futura Finanz: Ex-Chef verhaftet
- Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt
- BaFin: Beipackzettel für Wertpapiere sind unzureichend
- Promis haften bei Werbung für Finanzprodukte
- Lehman Brothers: Abwicklung kann beginnen



