Schadenersatz für Anleger von wahl + partner |
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22. April 2010 einem Anleger Schadenersatz zugesprochen, der Geld in Form eines Mezzanine-Darlehens bei der inzwischen insolventen wahl + partner GmbH angelegt hat (Az.: 19 U 8/10 vom 22. April 2010).
Der Anleger hatte auf Empfehlung seines damaligen Anlageberaters ein sog. Mezzanine-Darlehen an die wahl + partner GmbH ausgereicht. Das Unternehmen hat in den letzten Jahren angeblich mehrere Mio. € in Form von Mezzanine-Darlehen bei Anlegern eingesammelt. Der Verkaufsprospekt stellte das Unternehmen als wirtschaftlich gesund und aufstrebend dar. Dagegen soll das Unternehmen tatsächlich von Jahr zu Jahr einen immer größeren nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aufgewiesen haben, der im Jahr 2007 rund 6,5 Mio. € betragen haben soll. Die negative wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens war für den verklagten Anlageberater jedoch kein Grund, den Anleger über die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse bei der wahl + partner GmbH aufzuklären. Dieser empfahl trotzdem das Mezzanine-Darlehen als sichere Geldanlage. Für das OLG Stuttgart stellte diese Verhalten einen schadensersatzpflichtige Falschberatung dar, da der Anlageberater es versäumt hatte, den Anleger darüber zu informieren, dass er die Bonität des Unternehmens nicht geprüft hatte. Anleger der wahl + partner GmbH können nicht davon ausgehen, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens nennenswerte Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals erhalten. Umso wichtiger ist das Urteil des OLG Stuttgart, da es geschädigten Anlegern die Möglichkeit aufzeigt, durch Geltendmachung von Schadenersatz gegen den Anlageberater zumindest einen Teil des erlittenen Schadens ersetzt zu bekommen. |
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