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OLG Schleswig bestätigt: Beteiligung an erneuerbaren Energien ist keine sichere Altersvorsorge

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Mit Urteil vom 16. Juli 2010 hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht als Berufungsinstanz bestätigt, dass die Klägerin im Rahmen ihres Erwerbs einer Beteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind KG unzureichend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt und darüber hinaus auch nicht über die dem Anlagevermittler zufließenden Provisionen informiert wurde (Az.: 14 U 153/09). Mit dem Urteil wurde die Berufung der beklagten Anlagevermittler zurückgewiesen.

Mit dem von der Vorinstanz gesprochenen Urteil war festgestellt worden, dass es sich bei der in Rede stehenden Beteiligung nicht um eine sichere Altersvorsorge handelt, sondern dass diese Beteiligung erhebliche unternehmerische Risiken bis hin zum Totalverlust beinhaltet. Dies werde durch den Emissionsprospekt bestätigt. Daneben kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Anlagevermittler trotz Nachfrage der Anlegerin nicht über den Erhalt von Provisionen für die Vermittlung der Beteiligung aufgeklärt hatte.

Die Anlagevermittlungsgesellschaft muss nun der Klägerin Schadenersatz inklusive Alternativzinsen leisten. Die Anlegerin muss sich zwar erhaltene Ausschüttungen gegenrechnen lassen, nicht jedoch die erzielten Steuervorteile.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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