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Clerical Medical Investment Group (CMI) zu Schadenersatz verurteilt

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Clerical Medical Investment Group mit Urteil vom 12. Mai 2011 zu Schadenersatz verurteilt, weil sie an den Kläger die ursprünglich vertraglich zugesicherten Auszahlungen aufgrund fehlender Mittel im Kapitalstock der Gesellschaft nicht ausschütten wollte (Az.: 7 U 145/10). Dieser hatte daraufhin den Vertrag gekündigt und verlangte Schadenersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Auffassung des Gerichts sind die in den Versicherungspolicen der CMI zugesagten Auszahlungen garantiert und müssen über die gesamte Laufzeit des Vertrags geleistet werden. Diese Auszahlungen dienen Versicherten u.a. auch zur Finanzierung der Zinskosten für die fremdfinanzierte Beteiligung. Die CMI vertrat dagegen die Auffassung, dass aufgrund fehlender Mittel im Kapitalstock die ursprünglich zugesagten Auszahlungen nicht mehr geleistet werden müssten. Sie sah die Auszahlungsverpflichtung nur für so lange als gegeben an, als die Einlagesumme hierzu ausreicht.

Für den klagenden Anleger war dieser Standpunkt der CMI Anlass für die Kündigung der Versicherung und die Forderung von Schadenersatz. Das OLG Stuttgart hat nunmehr in drei Verfahren gegen die CMI zugunsten der Anleger entschieden. Sollte der Bundesgerichtshof die Urteil bestätigen, dürften auf Clerical Medical erhebliche Schadenersatzforderungen der Versicherten zukommen.

 

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