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HypoVereinsbank zu Schadenersatz verurteilt

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Das Landgericht Stuttgart hat die HypoVereinsbank zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einem Anleger ein Anlageprodukt in Form einer Zinswette verkauft hatte, bei dem die Erträge von der Differenz zwischen bestimmten variablen und festen Zinssätzen und Wechselkursen abhingen. Die Bank versäumte es dabei allerdings, den Kunden über den negativen Marktwert des Anlageprodukts zu informieren, der dadurch entstand, dass die Bank ihr eigenes Risiko und Marge zuvor eingepreist hatte (Az.: 21 O 166/10 vom 12. Juli 2011).

In seinem Urteil folgte das Landgericht Stuttgart einer Grundsatzentscheidung des BGH, mit dem einem Unternehmen Schadenersatz zugesprochen wurde, das über die Deutsche Bank einen sogenannten CMS Spread Ladder Swap erworben hatte. Auch hier hatte die Bank ihr eigenes Risiko günstig abgesichert, während sie das Unternehmen nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage und den tatsächlichen negativen Marktwert der Zinswette informiert hatte.

Zwar sah das Landgericht Stuttgart durchaus Unterschiede in der Struktur der seinerzeit von der Deutschen Bank vertriebenen Spread Ladder Swaps und dem Anlageprodukt der HypoVereinsbank. Dennoch war das BGH-Urteil für das Gericht in diesem Fall einschlägig, weil es in dem fehlenden Hinweis auf den negativen Marktwert des Anlageprodukts ein Aufklärungsverschulden der Bank sah.

 

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