www.BeraterHaftung.de

Schadenersatz für Alpina-Anleger

PDF Drucken E-Mail
Das Oberlandesgericht München hat einen Anlageberater im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Beteiligung an der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG wegen fehlerhafter Beratung zu Schadenersatz verurteilt. Das Gericht kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Anleger im Vorfeld der Zeichnung der Beteiligung nicht über den Umstand aufgeklärt worden war, dass zu diesem Zeitpunkt staatsanwaltliche Ermittlungen gegen den Geschäftsführer der Fondsgesellschaft und die Geschäftsführerin der Treuhandgesellschaft durchgeführt wurden.

Die Beratungsgesellschaft war zuvor bereits in anderen Prozessen vom LG und OLG München zu Schadenersatz verurteilt worden. In einem Fall kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das schriftliche Informationsmaterial zu dem Fonds den fälschlichen Eindruck erweckte, die Geldanlage sei sicher. Die Gerichte richteten im Rahmen der Prozesse jedoch nicht nur ihr Augenmerk auf die Beratungsgesellschaft. Auch die Initiatoren der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG wurden aufgrund strafrechtlicher Prospekthaftung gem. § 823 II BGB i.V.m. § 264a StGB zu Schadenersatz verurteilt. Der Prospekt der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG soll nämlich keine Angaben zu den strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Geschäftsführer sowie die Art der Mittelverwendung enthalten haben.

Die Verurteilung von Anlagevermittlern und Fondsinitiatoren zeigt, dass unterschiedliche Ansätze bei der Geltendmachung von Schadenersatz zum Erfolg führen können. Geschädigte Anleger der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG sollten deshalb Kontakt mit einem in Kapitalanlagerecht erfahrenen Experten aufnehmen, um ihre individuelle Rechtsposition zu bestimmen und den Erfolg versprechendsten Weg bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche zu identifizieren.

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

Weiterlesen-Link
Banner
Banner