Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt |
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Die ehemalige GMAC-RFC Bank GmbH (jetzt: Paratus AMC GmbH) ist zu Schadenersatz verurteilt worden, weil sie den Erwerb einer völlig überteuerten Immobilie als Steuersparmodell finanziert hat, ohne die Erwerber über den sittenwidrig überteuerten Kaufpreis aufzuklären. Das Urteil des Landgerichts Berlin wurde durch Beschluss des Kammergerichts Berlin bestätigt (Az.: 24 U 87/11).
Die verklagte Bank zog darauf hin die Berufung zurück.
In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar eine Eigentumswohnung als Steuersparmodell erworben. Hierfür war ein Kaufpreis von 80.600 € zu entrichten, der über die verklagte Bank finanziert wurde. Vor der Finanzierungszusage ließ die Bank die Wohnung durch einen von ihr beauftragten Gutachter schätzen. Ein im Zuge der Klage vom Gericht bestellter Gutachter schätzte den Wert der Eigentumswohnung später auf lediglich 9.600 €. Die Eigentümer der Schrottimmobilie verklagten die Bank auf Schadenersatz und argumentierten, dass die Bank von dem völlig überhöhten Kaufpreis gewusst haben musste, da die Wohnung im Rahmen des Darlehensgeschäfts in ihrem Auftrag von einem Gutachter begutachtet worden war. Über den tatsächlichen Wert der Wohnung hätte sie die Erwerber aufklären müssen. Sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin folgten der Argumentation der Eigentümer. Sie sahen die finanzierende Bank in der Pflicht, die Erwerber über den sittenwidrig überhöhten Kaufpreis zu unterrichten. Die verurteilte Bank muss das geschädigte Ehepaar nun so stellen, als hätte es die Immobilie nie erworben. Anlegerschützer weisen darauf hin, dass die verklagte Bank in den Jahren 2004 bis 2008 in größerem Umfang den Erwerb von sogenannten Schrottimmobilien finanziert hat. Betroffene Eigentümer einer solchen Schrottimmobilie sollten daher prüfen, ob die Bank von dem sittenwidrig überhöhten Kaufpreis gewusst haben musste, weil sie beispielsweise das Objekt vorher von einem Sachverständigen schätzen ließ. |
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